Logopädische Praxis Anne Meurer
Patienteninfo

 

 

 

1. Was benötige ich für eine logopädische Behandlung?

Bevor wir einen logopädischen Befund und eine Behandlung durchführen können, müssen Sie sich von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung (für Sprach-, Sprech- und Stimmstörung) ausstellen lassen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen besteht eine Frist von 14 Tagen zwischen dem Ausstellungsdatum der Verordnung und dem Therapiebeginn.

 

2. Welche Ärzte verordnen Logopädie?

In der Regel verordnen Kinderärzte, HNO-Ärzte, Neurologen, Hausärzte (bei Patienten mit Schlaganfall), Kieferorthopäden und Phoniater logopädische Behandlungen.
Wichtig ist, dass bei einer Erstverordnung eine Höruntersuchung vorliegt. Eine Ausnahmeregelung liegt bei Schlaganfallpatienten vor.

 

3. Zuzahlung bei erwachsenen Patienten

Grundsätzlich müssen alle Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Zuzahlung von 10% der Behandlungskosten leisten sowie 10 Euro Verordnungsgebühr bezahlen.

Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung :
kann beantragt werden, wenn die Gesamtsumme Ihrer Zuzahlung in einem Kalenderjahr 2% Ihres Bruttojahreseinkommens (bei chronisch kranken Patienten 1%) übersteigt.

http://www.g-k-v.com

 

4. Private Krankenkassen

Da es keine Gebührenvereinbarung zwischen Logopäden und den privaten Krankenkassen gibt, empfehlen wir Ihnen, sich vor Beginn der Behandlung zu informieren , ob die von uns vereinbarten Gebührensätze in voller Höhe übernommen werden.
Es kann auch hier zu einer Zuzahlung durch den Patienten kommen, da nicht jede Privatkasse dieselben Honorarsätze erstattet.

 

 
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